Wettbewerbsverstoß durch Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung
Mit Urteil vom 13.10.2011 (Az. I-4 U 99/11) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Es handelt sich nach der Auffassung des Gerichts dabei nicht um eine bloße Bagatelle.
Da Anfang November 2011 die Übergangsfrist für den Einsatz der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung abgelaufen ist, zeigt diese Entscheidung aus Hamm, wie wichtig es für Online-Händler ist, die Rechtstexte im eigenen Onlineshop auf dem aktuellen Stand zu halten.
Praxistipp: Für Verbraucher stellt es keinen Nachteil dar, wenn sie in einem Onlinshop einkaufen, der noch eine alte Fassung der Widerrufsbelehrung einsetzt. Im Zweifel haben sie dadurch sogar eine länger Frist für die Rückabwicklung des Vertrages.
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